Die Niedersächsische Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Einstellung
einer/eines
Verwaltungsfachangestellten (w/m/d)
für die Abteilung Beiträge und Gebühren
Die Eingruppierung erfolgt abhängig von der jeweiligen Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 8 TV-L.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit und zunächst auf zwei Jahre befristet zu besetzen, mit dem Ziel einer anschließenden Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Die Einstellung ist voraussichtlich zum 01.12.2026 vorgesehen.
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Sie ist grundsätzlich teilbar und teilzeitgeeignet, sofern eine ganztägige Besetzung gewährleistet werden kann.
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Die Telefonzeiten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse sind dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
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