Blauzungenkrankheit (BTV-3 bzw. BTV-8)


Keine Beihilfen für Neuimpfungen ab 2026

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt aktuell keine Beihilfen für die Impfung von empfänglichen Tieren (u. a. Rinder, Schafe und Ziegen) gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3 bzw. BTV-8). Ursächlich hierfür ist, dass eine potenzielle Beihilfe vollständig über Tierhalterbeiträge refinanziert werden müsste. Darüber hinaus besteht innerhalb von Niedersachsen inzwischen eine hohe Sensibilisierung bei den Tierhaltenden für die Notwendigkeit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit infolge des massiven Seuchengeschehens (BTV-3) während der Jahre 2024 und 2025. Aufgrund der Umsetzung von konsequenten Impfmaßnahmen in den genannten Jahren konnte das BTV-3-Seuchengeschehen erfreulicherweise weitgehend eingedämmt werden. 
 

Ausnahmen für Altanträge:
BTV-3-Impfungen, die bis zum 31.12.2025 durchgeführt worden sind, bilden eine Ausnahme. Hierfür können noch Beihilfen über den Login-Bereich der Tierseuchenkasse beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier


Dringende Impfempfehlung: Schutz nur durch Doppelimpfung

Da die Bedrohungslage jedoch weiterhin real ist, rät die Niedersächsische Tierseuchenkasse gemeinsam mit dem Expertengremium der StIKo Vet (Ständige Impfkommission Veterinärmedizin) mit Nachdruck zur Impfung gegen die Serotypen BTV-3 und BTV-8.
 

Keine Kreuzimmunität:
Wichtig ist die Durchführung einer Kombi- und Doppelimpfung gegen BTV-3 und BTV-8. Eine Einzelimpfung schützt nicht gegen den jeweils anderen Serotyp.

Milder Verlauf:
Eine abgeschlossene Impfung kann die Infektion nicht vollständig verhindern, führt jedoch zu einer nur sehr milden klinischen Symptomatik und unterbindet aktiv das Auftreten von Todesfällen.

Reduktion der Viruslast (Virämie):
Die Impfung senkt die Menge der Viren im Blut (Virämie) der Tiere. Dadurch wird auch das Risiko gesenkt, dass Gnitzen das Virus von einem Tier zum nächsten weitertragen.


Neue Dynamik: BTV-8 auf dem Vormarsch

Während in den vergangenen Jahren BTV-3 das Hauptbedrohungspotential in Niedersachsen darstellte, befindet sich aktuell BTV-8 auf dem Vormarsch.

Nach einem Ausbruch in einem Rinderbestand im Landkreis Fulda (Hessen) im Juni 2026 sind nun auch Landkreise im südlichen Niedersachsen von rechtswirksamen Restriktionsmaßnahmen betroffen:

  • Göttingen
  • Northeim
  • Holzminden
  • Goslar

Mit einem weiteren dynamischen Entwicklung von BTV-8 in Deutschland ist mutmaßlich zu rechnen.

 

Übertragung durch Gnitzen ganzjährig möglich

Als Überträger (Vektor) der Blauzungenkrankheit fungieren die zu den Mücken gehörenden Gnitzen. Eine frühzeitige und rechtzeitig abgeschlossene Impfung vor Eintreten der Flugsaison ist daher von grundlegender Bedeutung.

Die Hauptaktivität der Gnitzen erstreckt sich über den Zeitraum von April bis November, wobei die Übertragung vor allem im Sommer und Frühherbst stattfindet. Infolge der klimatischen Veränderungen sind Infektionen inzwischen jedoch über das gesamte Jahr möglich.

Aktuelle Informationen über das Tierseuchengeschehen finden Sie fortlaufend auf der Plattform Tierseucheninfo des Landes Niedersachsen.