Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.036
2.300.429
Rinder unter 7 Monate
13.143
553.538
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.818
795.443
Rinder ab 2 Jahre
14.822
951.448
   
Schweine
11.638
8.927.905
Ferkel bis 30 kg
2.643
2.666.758
Mastschweine / sonstige Schweine
10.005
5.856.744
Zuchtschweine / Jungsauen
1.747
404.403
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
41.859
224.708
   
Schafe
10.835
227.824
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.598
26.594
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.041
45.563
Schafe ab 19 Monate
9.567
155.667
   
Ziegen
4.862
28.071
Ziegen bis einschl. 9 Monate
613
2.701
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.177
4.700
Ziegen ab 19 Monate
4.185
20.670
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.506
67.340.136
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.360
27.842.262
Putenhähne
1.395
3.217.498
Putenhennen
1.102
736.072
Putenküken
210
1.800.022
Gänse
4.606
146.930
Enten
8.419
743.033
Wachteln
2.949
39.085
   
Elterntiere
414
4.616.631
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.212
36.134
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 15.08.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.