Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.264
2.294.512
Rinder unter 7 Monate
13.033
519.407
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.134
825.183
Rinder ab 2 Jahre
15.129
949.922
   
Schweine
12.061
8.923.512
Ferkel bis 30 kg
2.740
2.606.440
Mastschweine / sonstige Schweine
10.368
5.896.065
Zuchtschweine / Jungsauen
1.858
421.007
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.254
226.557
   
Schafe
10.858
229.389
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.611
33.564
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.292
43.722
Schafe ab 19 Monate
9.685
152.103
   
Ziegen
4.804
27.895
Ziegen bis einschl. 9 Monate
633
2.459
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.147
4.679
Ziegen ab 19 Monate
4.184
20.757
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.427
64.993.223
Legehennen / Junghennen / Hähne
50.708
27.543.328
Putenhähne
1.308
3.135.046
Putenhennen
1.029
658.100
Putenküken
215
1.865.204
Gänse
4.603
85.623
Enten
7.814
820.501
Wachteln
2.610
34.219
   
Elterntiere
396
4.411.935
Großelterntiere
56
309.073
Sonstiges Geflügel
2.221
37.685
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
101
513.830.364
   

 

Stand: 19.06.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.