Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
17.976
2.294.673
Rinder unter 7 Monate
13.062
550.152
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.765
793.741
Rinder ab 2 Jahre
14.786
950.780
   
Schweine
11.559
8.877.768
Ferkel bis 30 kg
2.622
2.653.865
Mastschweine / sonstige Schweine
9.934
5.817.635
Zuchtschweine / Jungsauen
1.744
406.268
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
41.682
223.849
   
Schafe
10.734
226.880
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.524
26.281
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
3.999
45.351
Schafe ab 19 Monate
9.527
155.248
   
Ziegen
4.788
27.776
Ziegen bis einschl. 9 Monate
567
2.567
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.156
4.661
Ziegen ab 19 Monate
4.152
20.548
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.454
66.809.711
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.637
27.505.708
Putenhähne
1.376
3.190.005
Putenhennen
1.092
723.548
Putenküken
198
1.777.849
Gänse
4.549
100.192
Enten
8.271
733.392
Wachteln
2.889
38.387
   
Elterntiere
412
4.643.821
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.188
35.946
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 01.07.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.