Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.110
2.309.492
Rinder unter 7 Monate
13.241
559.022
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.889
797.528
Rinder ab 2 Jahre
14.870
952.942
   
Schweine
11.698
8.976.416
Ferkel bis 30 kg
2.662
2.687.611
Mastschweine / sonstige Schweine
10.054
5.882.483
Zuchtschweine / Jungsauen
1.752
406.322
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.066
225.820
   
Schafe
10.928
229.148
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.648
26.752
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.077
45.707
Schafe ab 19 Monate
9.614
156.689
   
Ziegen
4.917
28.271
Ziegen bis einschl. 9 Monate
646
2.838
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.190
4.720
Ziegen ab 19 Monate
4.207
20.713
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.533
67.557.370
Legehennen / Junghennen / Hähne
54.028
28.268.239
Putenhähne
1.401
3.212.175
Putenhennen
1.110
738.195
Putenküken
213
1.802.031
Gänse
4.645
159.165
Enten
8.563
769.617
Wachteln
3.025
40.088
   
Elterntiere
419
4.616.686
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.241
36.682
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 01.10.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.